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Erfolg für die Gamergemeinde: "Killerspiele" weiterhin erlaubt!
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Eine Petition von Peter Schleußer, die im Sommer vergangenen Jahres online beim Bundestages eingereicht wurde, um gegen den Beschluss der Innenministerkonferenz für ein Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Killerspielen zu protestieren war so erfolgreich, das sich der der Petitionsausschuss des Bundestages damit befassen mußte. Weit über 70.000 Bürger hatten diese Petition online unterstützt. Gestern war Termin und im entsprechenden Ausschuss des Deutschen Bundestages wurde in öffentlicher Sitzung die Petition behandelt. Peter Schleußer stellte seine Petition dem Gremium noch einmal vor: Die Petition richte sich vor allem gegen das von den Innenministern der Länder am 5. Juni 2009 geforderte Herstellungs- und Verbreitungsverbot von Actioncomputerspielen. Es werde vielmehr auf eine Förderung der Medienkompetenz von Eltern und Pädagogen sowie für mehr Unterstützung für die Computer- und Videospielebranche in Deutschland gesetzt.
Rückenwind für die Petition gab es von Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er referierte, dass die Regierung momentan keine Änderung des Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches plane. Eben diesen Paragraphen hatte die Innenministerkonferenz im Visier: Der hier definierte Kriterienkatalog, der für Verbote maßgeblich ist, hätte so erweitert werden sollen, dass künftig deutlich mehr Spiele davon betroffen gewesen wären.
Rückenwind für die Petition gab es von Dr. Hermann Kues, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Er referierte, dass die Regierung momentan keine Änderung des Paragraphen 131 des Strafgesetzbuches plane. Eben diesen Paragraphen hatte die Innenministerkonferenz im Visier: Der hier definierte Kriterienkatalog, der für Verbote maßgeblich ist, hätte so erweitert werden sollen, dass künftig deutlich mehr Spiele davon betroffen gewesen wären.
"Wir begrüßen das Signal der Bundesregierung, vorerst keine Verschärfung der aktuellen Gesetzeslage vornehmen zu wollen“, kommentiert Olaf Wolters, Geschäftsführer des Bundesverbands Interaktive Unterhaltungssoftware e.V., die gestrige Anhörung vor dem Petitionsausschuss. „Emotionen, Vorurteile und mangelndes Wissen prägen leider noch immer viel zu oft den öffentlichen Diskurs zu Computerspielen. Umso wichtiger sind inhaltlich fundierte Initiativen wie die Petition gegen das geforderte Verbot von Action-Computerspielen, indem sie zu einer Versachlichung der Debatten um Computerspiele insgesamt beitragen", lobte Wolters den Vorstoß des Petenten. Dieser brachte unter anderem an, dass gewaltverherrlichende Medien aus gutem Grund bereits verboten seien und Deutschland darüber hinaus über die strengsten Jugendschutzgesetze in Europa verfüge. Ein Verbot von Action-Computerspielen widerspreche zudem der Zensurfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes.
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